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Vergabewesen
Wir bieten unseren Mandanten umfassende rechtliche Beratung auf dem Gebiet des öffentlichen Vergabewesens an. Unsere Beratung in diesen Fragen betrifft u.a.:
  • Ausarbeitung von Entwürfen der Spezifikation der Verfahrensbedingungen 
  • Vorbereitung von Entwürfen von Protesten, Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Nationalen Berufungskammer 
  • Vertretung der Verfahrensparteien vor dem Vorsitzenden des Amtes für das öffentliche Vergabewesen, der Nationalen Berufungskammer sowie vor den Landgerichten 
  • Anfertigung von Berichten über die neuesten Entscheidungen der Nationalen Berufungskammer, dank dessen können unsere Mandanten über Tendenzen und Auslegungsrichtungen im Vergaberecht auf dem Laufenden sein 
Das öffentliche Vergabewesen ist ein Gebiet, auf dem der Aufbau einer guten Zusammenarbeit zwischen privaten Akteuren und öffentlichen Stellen eine Schlüsselbedeutung einnimmt. Ein Beispiel dafür sind Sektorenaufträge, bei denen private Investitionsmittel den Bedingungen des öffentlichen Rechts unterworfen sind. Ähnlich gelagert ist die Problematik der öffentlich-privaten Partnerschaften. Es sind umso wesentlichere Fragen, als sich der private und öffentliche Sektor immer mehr beeinflussen und ergänzen werden.